Ein blinder Mann mit Bluejeans, rotem Polo-Shirt und weißer Mütze sitzt mit seinem Langstock auf einer Bank aus Stein.

Barrierefreiheit wird ab Juni 2025 zu Pflicht! - Ist eure App bereit?

Zum 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in seinem vollem Umfang in Kraft und setz damit den "European Accessibility Act" (EAA) vom 17. April 2019 in deutsches Recht um. Dieses neue Gesetz hat folgen für alle kommerziellen Betreiber von Online Präsenzen wie Webseiten, Online Shops, aber auch Apps, egal ob für Desktop, Mobile oder auch Smart-TV.

Wen betrifft das Gesetz genau? - Produkte, die unter das BFSG fallen, sind unter anderem:

  • Computer, Notebooks, Tablets, Smartphones, Mobiltelefone
  • Selbstbedienungsterminals wie Geldautomaten, Fahrausweis- und Check-in-Automaten
  • Fernsehgeräte mit Internetzugang
  • E-Book-Lesegeräte
  • Router

Dienstleistungen, die unter das BFSG fallen, sind unter anderem:

  • Telekommunikationsdienste
  • E-Books
  • auf Mobilgeräten angebotene Dienstleistungen (inklusive Apps) im überregionalen Personenverkehr
  • Bankdienstleistungen
  • Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr
  • Personenbeförderungsdienste (für Stadt-, Vorort- und Regionalverkehrsdienste nur interaktive Selbstbedienungsterminals)

Im Detail sind alle Produkte und Dienstleistungen sind unter § 1 Absatz 2 und 3 BFSG genannt, die in den Anwendungsbereich fallen.

Zur Unterstützung bei der Umsetzung des BFSG hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) eine Rechtsverordnung gemeinsam mit Vertretern der Länder, Verbänden, Wirtschaft, Bundesressorts und der Bundesfachstelle Barrierefreiheit erarbeitet: die Verordnung über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV). Diese fasst auf 6 Seiten zusammen welche Anforderungen für Produkte, Verpackungen, Dokumentationen und Benutzeroberflächen gelten.

Eine genaue Übersicht im Rahmen eines Fragen & Antworten Katalogs (FAQ) findet man auf der Webseite der Bundesfachstelle Barrierefreiheit.

Nun, da wir das trockene rechtliche Thema hinter uns haben, wie setzen wir so etwas im Bereich der Mobile Apps um? Barrierefreiheit ist im Mobile Bereich schon lange ein Thema, vor allem, da Apple es auf dem iPhone als einer der ersten massiv voran getrieben hat und Google hat mit Android mittlerweile gleich gezogen, wodurch auf beiden Plattformen vergleichbare Funktionen existieren.

Die Grundlagen für Barrierefreiheit sind allerdings vielfältig, es reicht nämlich nicht einfach nur semantische Eigenschaften in seiner App zu pflegen, sondern es muss von Grund auf bereits beim UI/UX Konzept darauf Rücksicht genommen werden. Das fängt bei der Skalierbarkeit von Text an und hört bei einer logischen Struktur und Reihenfolge auf, die für Menschen die VoiceOver oder TalkBack zur Navigation in der App nutzen.

Daher bedeutet die Einführung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für viele Apps eine grundlegende Überarbeitung Ihrer Gestaltung, sofern die zuvor erwähnten Grundsätze nicht bereits im Vorfeld berücksichtigt wurden.

Und genau darum sollten Mobile App. Betreiber schon heute anfangen Ihre Mobile Apps. vorzubereiten. Eine solche Überarbeitung kann je nach Umfang einer App Wochen oder auch Monate in Anspruch nehmen. Jetzt ist noch genügend Zeit die Weichen für den 28. Juni 2025 zu stellen und wir helfen Ihnen gerne dabei.

Nehmen Sie daher gerne Kontakt mit uns auf.

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