Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG): Was KMU jetzt wissen müssen

Ab 2025 Pflicht: Digitale Barrierefreiheit für Unternehmen
Die Digitalisierung ist längst ein zentraler Bestandteil des Geschäftslebens, doch nicht alle Menschen können digitale Angebote gleichberechtigt nutzen. Um dies zu ändern, tritt am 28. Juni 2025 das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Es verpflichtet Unternehmen dazu, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten.
Für viele kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) stellt sich nun die Frage: Bin ich betroffen? Und wenn ja, was muss ich tun?
Das BFSG setzt eine EU-Richtlinie um und soll sicherstellen, dass Menschen mit Behinderungen ebenso uneingeschränkt auf digitale Inhalte zugreifen können wie alle anderen. Dies betrifft insbesondere Websites, Online-Shops, Mobile Apps und digitale Kundenportale. Unternehmen, die die gesetzlichen Vorgaben nicht einhalten, riskieren nicht nur Bußgelder, sondern auch einen erheblichen Wettbewerbsnachteil. Denn eine barrierefreie Website ist nicht nur eine gesetzliche Notwendigkeit, sondern verbessert auch die Nutzererfahrung und macht das eigene Angebot für eine größere Zielgruppe zugänglich.
Auch wenn Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro nicht direkt verpflichtet sind, lohnt es sich dennoch, frühzeitig auf Barrierefreiheit zu setzen. Denn neben den rechtlichen Vorgaben gibt es einen weiteren entscheidenden Faktor: Rund 25% der europäischen Bevölkerung lebt mit einer Einschränkung. Wer sich diesem Markt öffnet, gewinnt neue Kunden und stärkt seine digitale Präsenz.
(Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz)
Wie kann eine Website barrierefrei werden?
Eine barrierefreie Website beginnt mit einfachen, aber wirkungsvollen Maßnahmen. Farben und Kontraste sollten so gewählt sein, dass sie für Menschen mit Sehbehinderungen gut lesbar sind. Ebenso ist eine flexible Schriftgröße wichtig, die sich anpassen lässt, ohne das Design zu zerstören. Viele moderne Websites setzen auf ästhetische, aber oft schwer lesbare Schriftarten – eine Hürde für viele Nutzer.
Ein weiteres zentrales Element ist die Navigation. Websites mit komplexen Menüs, versteckten Schaltflächen oder nicht beschrifteten Icons können Menschen mit motorischen oder kognitiven Einschränkungen erheblich erschweren, sich zurechtzufinden. Statt auf komplizierte Animationen und Dropdown-Menüs zu setzen, sollten klare, leicht verständliche Strukturen bevorzugt werden.
Auch Bilder und Videos müssen so aufbereitet sein, dass sie für alle nutzbar sind. Alternativtexte für Bilder sind essenziell, damit Screenreader den Inhalt erfassen können. Videos sollten mit Untertiteln versehen sein, um auch für Menschen mit Hörbehinderungen verständlich zu bleiben.
Besonders anspruchsvoll sind Formulare und interaktive Elemente, wie etwa Buchungssysteme oder Bezahlprozesse. Viele Webseiten setzen hier auf Designs, die für Maus- oder Touchscreen-Nutzer optimiert sind, aber für Menschen, die auf Tastatur-Navigation oder Sprachsteuerung angewiesen sind, schwer zu bedienen sind. Eine klare, gut erkennbare Struktur, ausreichende Abstände zwischen Buttons und die Möglichkeit, alle Eingaben auch per Tastatur vorzunehmen, sind entscheidend.
Warum Mobile Apps eine sinnvolle Alternative sind
Websites lassen sich nicht immer ohne großen Aufwand barrierefrei gestalten – insbesondere dann, wenn ältere Systeme oder komplizierte technische Lösungen zum Einsatz kommen. Eine effektive Alternative kann eine Mobile App sein, denn sie bietet einige entscheidende Vorteile gegenüber einer Website.
Während Websites für verschiedene Browser, Bildschirmgrößen und Eingabegeräte optimiert werden müssen, können Mobile Apps gezielt für eine einfache und intuitive Bedienung entwickelt werden. Insbesondere auf iOS und Android sind Barrierefreiheitsfunktionen bereits tief in das Betriebssystem integriert. Funktionen wie VoiceOver (iOS) und TalkBack (Android) ermöglichen es blinden oder sehbehinderten Nutzern, Apps problemlos zu bedienen.
Zudem lassen sich Farbkontraste, Schriftgrößen und Touch-Bedienungen in Apps oft einfacher anpassen als auf einer Website. Dies bedeutet für Unternehmen, dass sie mit einer App nicht nur den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, sondern auch eine bessere Nutzererfahrung für alle bieten können.
Ein weiterer Vorteil ist die optimierte Benutzerführung. Während eine Website sich ständig an neue Webstandards anpassen muss, kann eine App von Anfang an barrierefrei entwickelt werden. Bedienelemente wie Buttons oder Menüs können größer gestaltet werden, sodass sie für Menschen mit motorischen Einschränkungen leichter zu nutzen sind.
Darüber hinaus bieten Apps Funktionen, die Websites nicht haben – wie Push-Benachrichtigungen. Unternehmen können ihre Kunden gezielt mit relevanten Informationen versorgen, ohne dass diese aktiv eine Website aufrufen müssen. Gerade für Dienstleistungen, die auf regelmäßige Interaktion setzen, kann dies ein entscheidender Vorteil sein.
(Quelle: Apple Developer Accessibility Guidelines)
(Quelle: Google Android Accessibility)
Jetzt handeln: Die Zeit für digitale Barrierefreiheit ist jetzt!
Auch wenn das BFSG erst 2025 in Kraft tritt, ist es klug, frühzeitig zu handeln. Die Nachrüstung einer bestehenden Website kann zeitaufwendig sein, besonders wenn grundlegende Strukturen angepasst werden müssen. Wer sich bereits jetzt mit der Barrierefreiheit beschäftigt, kann nicht nur rechtliche Risiken vermeiden, sondern auch die eigene digitale Präsenz zukunftssicher aufstellen.
Als Experten für Mobile Apps und digitale Lösungen helfen wir dir gerne weiter – egal, ob du eine bestehende Website barrierefrei gestalten oder eine moderne App als ergänzende Lösung in Betracht ziehen möchtest.
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